Ob EU-Regelungen oder die ausschließlich Österreich betreffenden Bestimmungen - bei der Gründung eines Online-Shops sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. Je nachdem, an wen die Produkte beziehungsweise Dienstleistungen verkauft werden, greifen zudem weitere Regelungen. Handelt es sich um ein B2C-Geschäft, also sind die Kunden sogenannte Endverbraucher, ist in Österreich das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das Konsumentenschutzgesetz zu beachten.
Der nachfolgende Beitrag widmet sich allen gesetzlichen Bestimmungen, die Online-Shop-Betreiber in Österreich beachten müssen, wenn sie an Endverbraucher verkaufen. Die Regelungen betreffen auch Unternehmer, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten stammen, aber in Österreich tätig sind.
Dieser Beitrag ist lediglich ein allgemeiner Überblick. Er ersetzt keine individuelle, verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre persönliche Situation eingeht. Als Rechtsberatung können wir legealweb.io aus Salzburg empfehlen, da diese auf Themen wie Online-Handel spezialisiert sind und günstige Fertig-Pakete anbieten.
Preise
Für die Angabe von Preisen der im Online-Shop angebotenen Produkte oder Dienstleistungen gilt, dass sie in österreichischer Währung ausgezeichnet und gut lesbar sind. Sie müssen der jeweiligen Ware eindeutig zugeordnet werden können. Wird der Preis in ausländischer Währung angegeben, muss er in gleicher Größe und Auffälligkeit und in unmittelbarer Nähe auch in österreichischer Währung vermerkt werden.
Preise sind als Bruttopreise, also inklusive der Umsatzsteuer sowie aller weiteren Abgaben und Zuschläge, anzugeben. Shop-Betreiber, die ihre Produkte mit dem Nettopreis auszeichnen, müssen zusätzlich den Bruttopreis angeben. Erkennbar sein muss außerdem, ob die Versandkosten im Preis inbegriffen sind oder nicht.
Vertragsabschluss
Im elektronischen Geschäftsverkehr gilt eine Erklärung erst dann, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Stillschweigen ist in diesem Fall keine gültige Vertragserklärung, stattdessen können Online-Shop-Betreiber Verträge durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch das Zustellen der Ware annehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Vertragsabschluss abzulehnen.
Der Online-Shop-Betreiber ist verpflichtet, dem Nutzer den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen. Diese Eingangsbestätigung stellt aber noch nicht die Vertragsannahme dar, sondern beinhaltet lediglich die Bestätigung über den Erhalt der Bestellung. Es ist jedoch auch möglich, die Eingangsbestätigung mit der Annahme des Angebots zu kombinieren, so dass ein verbindlicher Vertrag entsteht.
Vor Abgabe der Vertragserklärung sind die Kunden klar und verständlich über folgende Punkte zu informieren:
- die zur Vertragserklärung führenden technischen Schritte
- die etwaige Speicherung des Vertragstexts nach Vertragsabschluss
- die Möglichkeit zur Berichtigung der Bestellung beziehungsweise von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung
- die Sprachen, in denen die Vertragserklärung möglich ist
- freiwillige Verhaltenskodizes des Online-Shops, zum Beispiel das österreichische E-Commerce-Gütezeichen
Auch während des Bestellvorgangs muss der Nutzer die Möglichkeit haben, mögliche Eingabefehler zu erkennen und richtigzustellen.
Informationspflichten
Vor der verbindlichen Vertragserklärung zwischen Verbraucher und Unternehmer über Fernkommunikationsmittel sieht das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bestimmte Informations- und Bestätigungspflichten vor. Diese oftmals typischen Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind dem Verbraucher klar und verständlich zu erteilen:
- die wesentlichen Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung (können im Marktplatz von kauftregional.at hinterlegt werden)
- die Identität der Firma, also ihr Name sowie die Adresse der Niederlassung
- Kontaktdaten, zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse, des Unternehmens
- Gesamtpreis der Leistung, inklusive aller Steuern und Abgaben, sowie gegebenenfalls die Versandkosten (bei unbefristeten Verträgen oder Abo-Verträgen sind dem Verbraucher die Kosten pro Monat mitzuteilen)
- Zahlungs- und Lieferbedingungen sowie der Zeitraum der Lieferung
- Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts (dieses muss allerdings nicht in seinen Einzelheiten dargestellt werden)
- Bedingungen, Fristen und Vorgehensweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts unter Vorgabe eines Muster-Widerrufsformulars
- gegebenenfalls Aufklärung über Pflicht zur Kostenübernahme für die Rücksendung im Falle eines Rücktritts, unter Angabe der Höhe der Rücksendungskosten
- gegebenenfalls Information darüber, dass kein Rücktrittsrecht existiert
- gegebenenfalls Information darüber, dass für bereits begonnene Dienstleistungen im Rücktrittsfall eine anteilige Summe zu zahlen ist
- gegebenenfalls Information über die Möglichkeit eines Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahrens
- gegebenenfalls Information über die Kompatibilität digitaler Inhalte mit bestimmter Hard- und Software
- Information über die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsbedingungen bei unbefristeten und sich automatisch verlängernden Verträgen
Werbung
Auch die Werbung auf Webseiten von Online-Shops ist strikten gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Zum einen muss Werbung klar als solche erkennbar sein, zum anderen muss die natürliche oder juristische Person erkennbar gemacht werden, die die Werbemaßnahme beauftragt hat. Handelt es sich um Maßnahmen der Absatzförderung, beispielsweise Geschenke, Gewinnspiele oder Preisausschreiben, müssen diese als solche erkennbar sein. Der Zugang zu den Bedingungen der Teilnahme muss in diesem Fall für einen durchschnittlich aufmerksamen Nutzer gut zu finden sein.
Datenschutz
In jedem Online-Shop werden personenbezogene Daten verarbeitet, womit die Regelungen der DSGVO sowie die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes zu beachten sind.
Laut DSGVO ist bei der Verarbeitung von Daten der Betreiber des Online-Shops verantwortlich für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze für die Datenverarbeitung. Dazu gehört insbesondere, dass personenbezogene Daten in einer für den Kunden nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Er ist also über die Zwecke der Verarbeitung sowie darüber aufzuklären, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung von Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn sie auf der Basis einer Rechtsgrundlage erfolgt. Eine Rechtsgrundlage bildet beispielsweise die Einwilligung durch die Person, deren Daten verarbeitet werden. Diese ist also beispielsweise während des Bestellprozesses einzuholen.